geschlossene Fonds
Spätestens seit der Einführung der Abgeltungssteuer sind geschlossene Fonds wieder eine interessante Alternative zur Anlage in offene Fonds oder Aktien. Denn geschlossene Fonds sind als atypische stille Beteiligungen nicht von der Abgeltungssteuer betroffen und bieten außerdem meist noch ausgezeichnete Abschreibungsmöglichkeiten, die sie zu einer steuerlich interessanten Anlageklasse werden lassen. Geschlossene Fonds, die in der Regel in Form einer Kommanditbeteiligung zu erwerben sind, werden zum Beispiel als Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Energiefonds aufgelegt.
Sie verfügen über eine feste Laufzeit und die Beteiligung ist in der Regel nur dann möglich, wenn eine bestimmte Mindesteinlage erbracht werden kann. Je nach Anbieter des geschlossenen Fonds kann diese zum Beispiel bei 10.000 Euro oder deutlich darüber liegen. Das Kapital ist in jedem Fall bis an das Ende der Laufzeit gebunden, sodass geschlossene Fonds sich prinzipiell nur für langfristig orientierte Anleger eignen. Meist liegen die Laufzeiten bei deutlich über 5 Jahren. Es gibt aber auch Fonds, die nur 3 Jahre laufen. Ein wesentliches Merkmal geschlossener Fonds ist die hohe Konzentration des Anlagekapitals.
Geschlossene Fonds beschränken sich in der Regel nur auf ein einziges Investitionsobjekt oder einige wenige Investitionsobjekte, sodass eine breite Diversifikation in der Regel nicht gegeben ist. Die starke Konzentration des Fondskapitals ermöglicht meist deutlich bessere Renditen als zum Beispiel bei offenen Fonds, bringt auf der anderen Seite aber auch ein erhöhtes Risiko mit sich. Da es sich bei geschlossenen Fonds um unternehmerische Beteiligungen handelt, werden die Erträge nicht als Kapitalerträge erfasst, sondern gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies bringt zahlreiche Vorteile mit sich, insbesondere was die Abschreibungsmöglichkeiten betrifft.





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